Die GVB erlässt Weisungen für die Ausrüstung der Feuerwehrorganisationen.
Löschmaterial (Motorspritzen, Wasserwerfer, Strahlrohre, Druck- und Transportschläuche, Kleinlöschgeräte) und Rettungsgeräte (Leitern) sind dem örtlichen Gefahrenpotential entsprechend zu beschaffen.
Richtlinien für Ausrüstung unter (Anhang 2):
Notrufnummer 118