Arbeitslosigkeit - anmelden
Arbeitslosigkeit - anmelden
Gekündigt - Was tun?
Wenn Ihnen Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, bitten wir Sie, folgende wichtige Hinweise zu beachten:
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Bemühen Sie sich schon während der Kündigungsfrist um eine neue Anstellung. Halten Sie Ihre Bemühungen um eine neue Stelle schriftlich fest. Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum ist Ihnen bei der Stellensuche gerne behilflich.
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Erkundigen Sie sich rechtzeitig (vor der Entlassung) bei Ihrer Krankenversicherung über Ihren Taggeld-Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit. Informieren Sie sich auch über die Weiterführungsmöglichkeiten der Pensionskassenversicherung (2. Säule). Passen Sie Ihre Versicherungen den neuen Verhältnissen an.
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Melden Sie sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit unter Vorweisung des Niederlassungsausweises und der AHV-Karte bei der Gemeindeverwaltung Evilard. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen noch nicht arbeitsfähig sein, haben Sie bei der Anmeldung ein Arztzeugnis abzugeben. Für Taggeldansprüche hat die Anmeldung zusätzlich bei der Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl zu erfolgen.
Wir senden Ihre Anmeldung anschliessend an die Regionale Arbeitsvermittlung Biel-Seeland (RAV) und an die gewählte Arbeitslosenkasse.
Die stellensuchende Person wird im Anschluss durch das RAV schriftlich zu einem Informationstag und zu einem ersten Beratungsgespräch eingeladen. Dieser Informationstag dient dazu, die berufliche Qualifikation abzuklären, eventuelle Weiterbildungen anzustreben oder gmemeinsame berufliche Ziele ins Auge zu fassen.
Weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Erwerbslosigkeit, Adressen (z.B. RAV Biel, Arbeitslosenkasse Biel) und Stellenangebote entnehmen Sie bitte der Website Treffpunkt und Arbeit.
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/
www.topjobs.ch
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Lokale Verkehrsbetriebe - Informationen einholen
Lokale Verkehrsbetriebe - Informationen einholen
Download:
Kein Velotransport
FUNIC
Fahrplan Bus
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Mobility
Mobility
Kontakt:
Philippe Bovay
Mobility Société Coopérative
Verantwortlich für die Abteilung Biel-Bienne/Jura
Gütschstrasse 2
Postfach
6000 Luzern 7
Tel. Zentrale 24/24 Std.: 0848 824 812
Tel. 079 223 18 33
Fax. 041 248 22 37
pbovay@sunrise.ch
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Nützliche Links
Nützliche Links
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Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland, wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind Sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich.
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Anmeldung aus dem Ausland
Anmeldung aus dem Ausland
Falls Sie sich vor dem 1. Juli 2004 ins Ausland abgemeldet haben, wurde Ihr Heimatschein an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Depot) geschickt. Bitte lösen Sie Ihren Heimatschein vorgängig aus und bringen diesen zur Anmeldung vorbei.
Als Bestätigung Ihrer Anmledung stellen wir Ihnen einen Niederlassungsausweis aus. Die Gebühr von CHF 14.-- ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
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GA-Flexicard - bestellen
GA-Flexicard - bestellen
Mehrere Gemeinden bieten die Möglichkeit, zu einem Vorzugspreis Tageskarten für das SBB-Generalabonnement für das schweizerische Streckennetz zu kaufen. Damit kann man einen Tag lang kreuz und quer durch die Schweiz reisen und mit Zug, Postauto und Boot oder im Stadtverkehr die schönsten Gegenden entdecken.
Die Gemeinde Evilard bietet diese Dienstleistung nicht an. Sie gibt Ihnen jedoch mit nachfolgendem Weblink gerne eine Liste der Gemeinden bekannt, bei denen Sie die verfügbarenTageskarten beziehen können:
http://www.tageskarte-gemeinde.ch/TAGESKARTEGEMEINDE/tabid/36/language/de-DE/Default.aspx
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Handlungsfähigkeitszeugnis - bestellen
Handlungsfähigkeitszeugnis - bestellen
Im Umgang mit Banken oder Behörden kann es nötig sein, sich über die Handlungsfähigkeit auszuweisen.
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Heimatausweis - bestellen
Heimatausweis - bestellen
Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde führt ein Register der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen dies bekannt geben. Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.
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Lebensbescheinigung - bestellen
Lebensbescheinigung - bestellen
Die Lebensbescheinigung wird zum Beispiel zum Bezug einer Rente benötigt. Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde bescheinigt, dass man lebt, und bestätigt Personalien und Adresse.
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Bei Hinterlegung eines Heimatscheines/Heimatausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von CHF 14.-- als Bestätigung der Anmeldung einen/eine Nieder-lassungsausweis/Aufenthaltsbescheinigung.
Duplikat: CHF 14.--
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Pass und Identitätskarte - Informationen
Pass und Identitätskarte - Informationen
Neuer Schweizer Reisepass gültig ab 01. März 2010
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.
Ab 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.
Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
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Alter Pass oder/und alte Identitätskarte
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Niederlassungsausweis
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Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird; Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. Vormund zu begleiten.
Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung eines neuen Ausweises zu melden.
Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.
Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich.
Tel. 031 635 40 00
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Das Ausweiszentrum Biel befindet sich an der Kontrollstrasse 20, 2501 Biel.
Schalteröffnungszeiten:
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 9.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Samstag (jeden 2.): 8.30 bis 13.00 Uhr
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte/ausweiszentren_imkantonbern/biel.html
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Strafregisterauszug - bestellen
Strafregisterauszug - bestellen
Das Antragsformular für einen "Auszug aus dem Strafregister" kann direkt bei der Post oder online beim Bundesamt für Justiz bezogen werden. Beim Einwohneramt ist keine Bestellung mehr möglich!
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Umzug innerhalb der Gemeinde
Umzug innerhalb der Gemeinde
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind dem Einwohneramt innert 14 Tagen zu melden.
Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsauweis mit, damit dieser geändert werden kann, sowie den neuen Mietvertrag.
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Wegzugsbestätigung - bestellen
Wegzugsbestätigung - bestellen
Bei einem Wegzug ins Ausland verlangen die Krankenkassen eine Wegzugsbestätigung. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung Evilard gegen eine Gebühr von CHF 14.-- bestellt werden.
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Wohnsitz abmelden - Schweizer
Wohnsitz abmelden - Schweizer
Wegzüge aus der Gemeinde Evilard müssen spätestens am Wegzugstag dem Einwohneramt gemeldet werden.
Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mit. Bei der Abmeldung in eine andere Schweizer Gemeinde wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt, mit welchem Sie sich in den nächsten 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden müssen.
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Wohnsitz anmelden - Schweizer
Wohnsitz anmelden - Schweizer
Zuzüge müssen spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme persönlich beim Einwohneramt gemeldet werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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Heimatschein/e
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AHV-Ausweis/e
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Familienbüchlein (wenn vorhanden)
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Mietvertrag
Als Bestätigung Ihrer Anmeldung stellen wir Ihnen einen Niederlassungsausweis aus. Die Gebühr von CHF 14.-- ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
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Wohnsitzbescheinigung - bestellen
Wohnsitzbescheinigung - bestellen
Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen und Rentenansprüchen.
Jede Person, welche in Evilard wohnt oder gewohnt hat, kann eine Wohnsitzbescheinigung beantragen.
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Altersleitbild Leubringen / Magglingen
Altersleitbild Leubringen / Magglingen
Lebensqualität bis ins hohe Alter
Download:
Altersleitbild
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Festwirtschaft - Gesuch einreichen
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Lotto / Lotterie - Bewilligung beantragen
Lotto / Lotterie - Bewilligung beantragen
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Stand - Bewilligung beantragen
Stand - Bewilligung beantragen
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Waffenerwerbsschein
Waffenerwerbsschein
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Beistandschaft / Vormundschaft - beantragen
Beistandschaft / Vormundschaft - beantragen
Allgemein
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich der Hilfe bedürfen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch und im Vormundschaftsrecht verankert. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit etc. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund.
Zuständigkeit
Die Vormundschaftskommission ist die zuständige Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Evilard. Der Erwachsenen- und Jugendschutz der Stadt Biel ist durch interkommunale Abkommen in administrativen Belangen auch für die Gemeinde Evilard zuständig. Die Entscheidungskompetenz obliegt weiterhin der Vormundschaftskommission Evilard, die Ihr Ansprechpartner bleibt.
Erwachsenenschutz
Sind Erwachsene aus persönlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen gefährdet, klärt die Vormundschaftsbehörde die Situation der Hilfsbedürftigen umfassend ab, entweder auf Antrag der betroffenen Person oder aufgrund einer Gefährdungsmeldung. In begründeten Fällen kann eine Errichtung eine Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft errichtet oder der fürsorgerische Freiheitsentziehung verfügt werden.
Wichtigste Massnahmen für Erwachsene
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Vormundschaft (Art. 369 - 372 ZGB)
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Beschränkung der Handlungsfähigkeit und Beiratschaft (Art. 395 ZGB)
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Beistandschaft (Art. 392 - 394 ZGB)
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Fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397 ZGB)
Kindesschutz
Aufgabe der Sozialen Dienste ist es, gefährdete Kinder zu schützen. Gemeinsam mit Eltern, Kindern und beteiligten Bezugspersonen wird nach gangbaren Lösungen gesucht. Kommt eine freiwillige Zusammenarbeit nicht zustande und sind die Kinder ernsthaft gefährdet, werden bei der Vormundschaftskommission Massnahmen zum Schutze der Kinder beantragt.
Kindsschutzmassnahmen
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Beistandschaft (Art. 308, 309, 325, 392 Ziff. 2 ZGB)
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Aufhebung der Obhut (Art. 310, 314a ZGB)
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Entzug der elterlichen Sorge (Art. 311, 312 ZGB)
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Geeignete Massnahmen (Art. 307, 324 ZGB)
Damit Kindsschutzmassnahmen angeordnet werden können, muss das Kindswohl gefährdet sein.
Vormundschaftliche Betreuungsperson
Die Vormundschaftsbehörde ist sehr daran interessiert, bei einfacheren Betreuungs-aufgaben, vor allem Beistandschaften für Erwachsene, auch Privatpersonen als vormundschaftliche Betreuungsperson, vor allem von Erwachsenen, einzusetzen. Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, vormundschaftliche Betreuungen zu übernehmen. Wenn Sie interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an die Vormundschafts-kommission. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auch in der Führung von vormundschaftlichen Mandaten. Die privaten Mandatsträger/innen werden nach den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde entschädigt.
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